Kurzzeitpflege & Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen

Wenn die Pflege oder Betreuung eines kranken oder behinderten Kindes vorübergehend nicht möglich ist, sei es durch Krankheit, Erschöpfung oder andere Herausforderungen sowie Not- und Krisensituationen, seid Ihr nicht allein. Bei uns findet Ihr Unterstützung und einen sicheren Ort für euer Kind.

In unserer anerkannten Einrichtung* für Kurzzeitpflege (nach SGB XI) und Kurzzeitwohnen (nach SGB IX) für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bieten wir von Querleben die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung chronisch kranker und behinderter Kinder.

*mit Betriebserlaubsnis nach § 45 SGB VIII

Unsere Einrichtung Villa Kunterbunt ist somit eine Unterstützung für Not- oder Krisensituationen und eine liebevolle, familiäre und sichere Umgebung für Kinder, die besondere Versorgung benötigen.

Ein Mädchen mit Down Syndrom umarmt eine Frau draußen

Sicher und geborgen wie zu Hause!

Jedes Kind wird bei uns herzlich empfangen und fürsorglich betreut. Hierfür haben wir ein multiprofessionelles Team aus erfahrenen und qualifizierten Pflegefachkräften, Fachkräften für außerklinische Beatmung und Palliativpflege, Fachkräften der Eingliederungshilfe, pädagogischen Fachkräften und qualifizierten Assistenzkräften sowie Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen vor Ort.

Diese kümmern sich für einen Zeitraum von einigen Tagen, Wochen oder auch Monaten bestens um Euer Kind und legen dabei vor allem Wert auf individuelle und flexible Betreuung, damit Euer Kind alles erhält, was es braucht:

  • Eine professionelle medizinische und pflegerische Versorgung,
  • warme und liebevolle Fürsorge in familiärer Umgebung sowie
  • eine bedarfsorientierte Förderung und Teilhabe.

Dabei gestalten wir den Aufenthalt mit größter Sorgfalt und Rücksichtnahme, um den individuellen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden.

Kurzzeitpflege & Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderung – Entlastung für die ganze Familie!

Beide Angebote dienen der zeitlich befristeten Entlastung von Familien, jedoch mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielsetzungen:

Der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege & -wohnen: Wann ist welches Angebot das Richtige?

  • Die Kurzzeitpflege (nach § 42 SGB XI) für Kinder mit Behinderungen und chronischer Erkrankung bietet Unterstützung, wenn beispielsweise die Hauptbetreuungsperson vorübergehend ausfällt (z. B. durch Krankheit, Erschöpfung, Kur oder Unfall). Sie richtet sich an pflegebedürftige Kinder mit Pflegegrad 2 bis 5 und wird über die Pflegeversicherung finanziert.
  • Das Kurzzeitwohnen (nach § 113 SGB IX) hingegen ist nicht an eine akute Pflegesituation gebunden. Es richtet sich an Familien, die sich zeitlich begrenzte Entlastung wünschen, ohne dass eine kurzfristige Krise vorliegt. Ebenso ist die Betreuung dabei flexibler in ihrer Dauer, ermöglicht auch längere Aufenthalte – von Tagen bis hin zu mehreren Wochen oder Monaten, je nach Bedarf und Absprache, orientiert sich stärker an pädagogischen Zielen und wird von der Eingliederungshilfe (SGB IX) getragen.

Auch dann, wenn Eltern eine Auszeit von den intensiven Pflege- und Betreuungstätigkeiten benötigen oder es zu einer Krisensituation kommt, schafft die Kurzzeitpflege und das Kurzzeitwohnen die Möglichkeit zur vorübergehenden Unterbringung, wichtige Entlastung und die Möglichkeit zum Durchatmen!

In unserer Villa Kunterbunt steht Euch dafür ein Krisenplatz speziell für die kurzfristige Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dieser ist auf medizinisch-pflegerische Akutsituationen ausgelegt und wird vorrangig für Notfälle vergeben.

Sollte der Bedarf an Unterstützung und Entlastung über die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege hinausgehen, besteht zudem die Option, Eurer Kind in unserem Kurzzeitwohnen aufzunehmen oder, ggf. auf Wunsch der Eltern, eine Inobhutnahme zu veranlassen.

Gerne helfen wir Dir dabei, herauszufinden, welches Angebot für Deine Familie passt, und unterstützen bei Anträgen und Behördengängen.

Als Familienentlastender Dienst und Beratungsstelle für Eltern mit schwerkranken Kindern verstehen wir von Querleben Deine Bedürfnisse und bieten die dringend benötigte Auszeit sowie wertvolle Unterstützung.

Professionelle und herzliche Unterstützung für Familien mit besonderen Bedürfnissen

Wir verstehen, dass Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen oft zusätzliche Unterstützung und Pflege benötigen – sei es aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen.

Daher handelt es sich bei unserer Kurzzeitpflege und unserem Kurzzeitwohnen um eine spezialisierte Form der Betreuung, die auf besondere Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. Dein Kind wird optimal versorgt und kann sich sicher und geborgen fühlen.

Kurzzeitwohnen für Kinder: Spezialisierte Betreuung für Kinder und Jugendliche

Unsere Einrichtung bietet eine liebevolle, familiäre und sichere Umgebung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen – unabhängig davon, ob sie zur Kurzzeitpflege oder zum Kurzzeitwohnen bei uns sind.

In unserer Villa Kunterbunt wird jedes Kind herzlich empfangen und individuell betreut. Unserer übernehmen unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen sorgen dabei für, dass alles professionell abläuft:

Medizinische Versorgung

Wir sorgen für die fachgerechte Durchführung aller notwendigen Maßnahmen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel und ärztlich verordnete Therapien.

Pflegerische Unterstützung

Wir kümmern uns um die pflegerischen Bedürfnisse Deines Kindes, darunter die Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilität und der Ernährung.

Pädagogische Betreuung

Bei Querleben ist uns die pädagogische Unterstützung Deines Kindes ein besonderes Anliegen. Wir bieten gezielte Aktivitäten und Assistenzleistungen, die die soziale Interaktion behinderter Kinder, ihre individuelle Entwicklung und Freizeitgestaltung fördern.

Unser Ziel ist es, dass sich Kinder und Jugendliche sicher, gesehen und verstanden fühlen – und dass Eltern spürbar entlastet werden.

Wie läuft die Kurzzeitpflege für Kinder ab?

Im Folgenden erhältst Du einen Überblick über den Ablauf und die wichtigsten Schritte der Kurzzeitpflege und des Kurzzeitwohnens in unserer Einrichtung:

  • Erstgespräch zur Bedarfsermittlung: Gemeinsam besprechen wir den individuellen Betreuungsbedarf Deines Kindes und klären alle Eure Fragen.
  • Aufnahme und Eingewöhnung: Dein Kind wird behutsam in unseren Einrichtungalltag integriert, damit es sich schnell wohlfühlt. Dabei achten wir auf individuelle Routinen, Vorlieben und Bedürfnisse.
  • Individuelle Betreuung: Unser qualifiziertes Personal bietet medizinische, pflegerische und pädagogische Unterstützung entsprechend den Bedürfnissen Deines Kindes. Ob Pflege, Therapie oder Freizeit: Unser Team begleitet Dein Kind liebevoll und professionell.
  • Regelmäßige Kommunikation: Durch eine regelmäßige und transparente Kommunikation wirst Du umgängliche über den Alltag Deines Kindes in der Kurzzeitpflege informiert und wir stehen für Fragen und Absprachen jederzeit zur Verfügung.
  • Nachbetreuung und Rückkehr nach Hause: Nach Beendigung der Kurzzeitpflege unterstützen wir den Übergang Deines Kindes zurück in den gewohnten Alltag.

Unser Hauptanliegen ist es, eine einfühlsame und professionelle Betreuung zu bieten, die das Wohlergehen Deines Kindes fördert und Euch spürbare Entlastung bietet.

Voraussetzungen und Anspruchsregelungen bei der Kurzzeitpflege und dem Kurzzeitwohnen für Kinder

Wenn Du die Kurzzeitpflege von Querleben für Dein Kind in Anspruch nehmen möchtest, ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Hierbei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die häusliche Pflege kann für einen vorübergehenden Zeitraum nicht von Dir geleistet werden.
  • Es besteht eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2 bis 5).

Sollte Dein Kind noch keinen Pflegegrad besitzen, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

Für das Kurzzeitwohnen gelten hingegen andere Voraussetzungen. Es wird über die Eingliederungshilfe beantragt, meist über das zuständige Sozialamt oder den Träger der Jugendhilfe. Ein Pflegegrad ist zudem nicht zwingend erforderlich.

Gerne helfen wir Dir bei der Beantragung der Leistungen und stehen Dir zur Seite, um die notwendigen Behördengänge zu erleichtern.

Die Kosten​​ für die Kurzzeitpflege & das Kurzzeitwohnen für Kinder

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist jährlich auf eine Dauer von 8 Wochen begrenzt. Diese Zeit kannst Du flexibel nach Deinem Bedarf auf das Jahr verteilen.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege (nach SGB XI) werden dabei unabhängig vom Pflegegrad bis zu einem Betrag von 1.774 Euro von der Pflegekasse übernommen.

Beim Kurzzeitwohnen (nach SGB IX, also Eingliederungshilfe) wird der Leistungsumfang hingegen individuell nach dem Hilfebedarf des Kindes durch den Träger festgelegt. Es gibt also keine pauschalen Wochen oder Beträge wie bei der Kurzzeitpflege.

Der genaue Kostenbetrag für die Kurzzeitpflege und das Kurzzeitwohnen ist abhängig vom Pflegeaufwand und der Dauer des Aufenthaltes in unserer Einrichtung.

Gerne unterstützen wir Dich bei der Beantragung der für Dich passenden Leistung – melde dich einfach bei uns!

Wie hoch ist der Eigenanteil in der Kurzzeitpflege?

Die Kosten für die Unterbringung in anerkannten Einrichtungen, wie z. B. in unserer Villa Kunterbunt, werden in der Regel zu 100 Prozent von der Pflegekasse bzw. der Eingliederungshilfe übernommen.

Unser Team von Querleben steht Dir jederzeit zur Verfügung, um Dich bei Fragen zur finanziellen Abwicklung und dem Antragsverfahren zu unterstützen.

Ob Kurzzeitpflege oder Kurzzeitwohnen – bei uns findet Ihr als Familie Entlastung, Sicherheit und neue Kraft.

Inhaltsverzeichnis

Wie schnell ist eine Aufnahme in der Kurzzeitpflege oder im Kurzzeitwohnen möglich?

Wir bemühen uns, eine möglichst zeitnahe Aufnahme zu ermöglichen und den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen kann jedoch je nach Auslastung und individueller Situation variieren, vor allem bei der Kurzzeitpflege, da wir immer nur einen Krisenplatz anbieten.

Wir empfehlen daher, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um die Verfügbarkeit und einen passenden Zeitrahmen für die Betreuung zu besprechen.

Du interessierst Dich für einen Platz in der Kurzzeitpflege oder im Kurzzeitwohnen für Dein Kind und möchtest einen Termin vereinbaren? Dann ruf uns gerne an oder schicke uns eine E-Mail!

Unser Team steht Dir gerne zur Verfügung, um alle Deine Fragen zur Kurzzeitpflege und zum Kurzzeitwohnen für Kinder zu beantworten und einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Gemeinsam schaffen wir eine entlastende und förderliche Umgebung für Dein Kind in der Kurzzeitpflege und im Kurzzeitwohnen!

Zwei Männer unterhalten sich