Persönliches Budget: Finanzielle Unterstützung & Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Die Freiheit, zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem Menschen mit Einschränkung Unterstützung erhalten, ist von unschätzbarem Wert. Das Persönliche Budget ermöglicht genau diese Autonomie und Möglichkeiten.
Es sind Geldmittel, die behinderte Menschen oder deren Familienangehörige (bspw. Eltern) beantragen können, um benötigte Leistungen nach ihren persönlichen Bedürfnissen selbst „einzukaufen“.
Unser Ziel mit diesem Artikel ist es, Dich und Deine Familie zu unterstützen, damit Ihr genau wisst,
- welche Schritte Ihr gehen müsst und
- was bei der Beantragung zu beachten ist.
In diesem Artikel unseres Ratgebers geben wir deshalb einen umfassenden Überblick über die zentralen Fragen rund um das Persönliche Budget und klären, wie Ihr durch dieses Euer Leben selbstbestimmter gestalten könnt.
Wir von Querleben unterstützen als Familienentlastender Dienst Intensivpflege, Kurzzeitpflege und Assistenzleistungen.

Definition: Was ist ein Persönliches Budget?
Persönliches Budget für Dienstleistungen: Individuelle Unterstützung
Insofern Du Dienstleistungen wie Assistenzleistungen von dem Persönlichen Budget finanzieren möchtest, stehen Dir zwei Modelle zur Auswahl: das Arbeitgebermodell und das Dienstleistungsmodell.
Beide Modelle haben dabei ihre Vor- und Nachteile, über die Du Dich am besten informieren solltest, noch bevor Du den Antrag auf Persönliches Budget stellst.
Gerne unterstützt Dich unser Team auch bei der Auswahl des passenden Modells sowie der Antragsstellung im Allgemeinen.
Wofür kann das Persönliche Budget genutzt werden?
Durch das Persönliche Budget kannst Du frei entscheiden, wofür Du die Geldmittel einsetzt:
- Pflegeunterstützung,
- betreutes Wohnen,
- Therapie- und Rehabilitationskosten,
- ambulante Hilfen im häuslichen Bereich,
- unterhaltssichernde sowie andere ergänzende Leistungen (§ 5 SGB IX),
- Leistungen zur Mobilität (z. B. Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienst).
- Persönliche Assistenz und Assistenzkräfte (Assistenzleistungen),
- (technische) Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, Kommunikationsgeräte und barrierefreie Technologien, sowie
- Freizeit und soziale Teilhabe, z. B. Vereinsmitgliedschaften, Kino- und Theaterbesuche oder andere Aktivitäten, die die soziale Teilhabe fördern und es ermöglichen, neue Menschen kennenzulernen.
Wichtig: Auf das Persönliche Budget besteht ein Rechtsanspruch. Es muss dafür jedoch initiativ von Dir oder einem Deiner Familienangehörigen / Betreuer beantragt werden, damit es letztendlich ausgezahlt wird.
Ebenso handelt es sich um keine zusätzliche Leistung, sondern ersetzt die Dir oder Deinem Kind zustehende Sachleistung.
Grundsätzlich gilt dabei, dass das Persönliche Budget nicht höher sein sollte, als die Kosten der bisherigen Leistungen. Lediglich in Ausnahmefällen kann das Budget höher ausfallen, beispielsweise wenn Ihr eine besondere Unterstützung nur übergangsweise benötigt.
Persönliches Budget für Kinder und Jugendliche
Das Persönliche Budget für Kinder und Jugendliche unterscheidet sich in einigen Aspekten von dem für Erwachsene. Es berücksichtigt beispielsweise auch die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsziele von Kindern mit Beeinträchtigung. Ein persönliches Budget für Kinder wird deshalb häufig eingesetzt, um barrierefreie Teilnahme am Schulunterricht oder spezielle Lernmaterialien zu finanzieren.
Weitere Verwendungszwecke für ein Persönliches Budget sind zudem:
- Schulassistenz,
- Elternassistenz,
- spezielle Bildungsangebote sowie
- Frühförderung.
Voraussetzungen: Wer ist berechtigt, das Persönliche Budget zu beantragen?
Um ein Persönliches Budget zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese umfassen
- eine anhaltende Beeinträchtigung sowie
- den Bedarf an Unterstützung für gesellschaftliche Teilhabe und Selbstständigkeit.
Anträge auf das Persönliche Budget können somit gestellt werden von:
- Menschen mit Behinderung oder solchen, die von Behinderung bedroht sind.
- Eltern, die das Persönliche Budget für ihre Kinder mit Beeinträchtigung beantragen.
- Gesetzlichen Betreuer:innen von Menschen mit Behinderung sowie Beratungsstellen.
Gerne helfen wir Euch, Euer Persönliches Budget zu beantragen, und stehen darüber hinaus auch bei allen Rückfragen zur Verfügung.
Persönliches Budget: Der Antragsprozess im Detail
Der Antragsprozess für ein Persönliches Budget kann komplex sein. Wir geben Euch deshalb im Folgenden einen Überblick über den gesamten Prozess sowie über die verschiedenen Anlaufstellen und Träger, bei denen Ihr Unterstützung erhalten könnt.
Unter anderem kommen für das Persönliche Budget folgende Rehabilitations-Träger (§ 6 SGB IX) in Frage:
- Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen
- Rentenversicherungs- sowie Unfallversicherungsträger
- Versorgungsamt
- Hauptfürsorgestelle
- Jugendamt
- Träger der Eingliederungshilfe
- Sozialamt
- Integrationsamt/Inklusionsamt
- Bundesagentur für Arbeit
Welcher Kostenträger für das Persönliche Budget am Ende zuständig ist, wird dabei in der sogenannten Zuständigkeitsklärung festgelegt.
Persönliches Budget beantragen: Die wichtigsten Schritte
Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung: Mehr Selbstbestimmung und Flexibilität
In einer Welt, in der oft andere über ihre Bedürfnisse entscheiden, gibt das Persönliche Budget Menschen mit Behinderung die Kontrolle zurück.
Anwendungs-Beispiel für das persönliche Budget
Das Persönliche Budget nutzen, um Assistenzdienstleistungen einzukaufen oder Assistenzkräfte einzustellen, und dadurch wieder selbstständig ihren Alltag zu meistern. Sie kann die Dienstleister auswählen, die am besten zu ihren Bedürfnissen passen, und die Unterstützung nach ihren eigenen Zeitplänen organisieren. Diese Freiheit, die das Persönliche Budget bietet, kann somit die Lebensqualität erheblich verbessern und die Lebensziele realisierbar machen.
Unter anderem könntet Ihr auch:
- persönliche Assistenzkräfte für Kinder und Jugendliche einstellen, die Dir bzw. Euch im Alltag helfen.
- Therapie- oder Rehabilitationsdienstleistungen nach Vorlieben auswählen.
- spezielle Bildungsangebote oder Schulungen finanzieren.
- technologische Hilfsmittel anschaffen, die die Selbstständigkeit fördern.
Persönliches Budget – Eingliederungshilfe: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe
Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe sind grundlegende Rechte für Menschen mit Behinderung. Wenn deshalb die Sprache von Eingliederungshilfe ist, bezieht sich dies auf Maßnahmen und Unterstützung, die Menschen mit Behinderung dabei helfen, sich wieder aktiv in die Gesellschaft zu integrieren und ein weitgehend eigenständiges Leben zu führen.
Zum Beispiel kann dies bedeuten, die notwendige Unterstützung für die berufliche Eingliederung in Anspruch zu nehmen, damit Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz möglichst problemlos agieren können.
Entlastung und Selbstbestimmung: Persönliches Budget für Familienangehörige und Eltern
Das Persönliche Budget ist am Ende jedoch nicht nur eine finanzielle Entlastung für Menschen mit Beeinträchtigung, sondern auch für ihre Familien.
Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderung kann es eine enorme Erleichterung bedeuten. Die finanzielle Unterstützung ist nutzbar, um die Kosten zu decken, die mit der Betreuung eines beeinträchtigten Kindes verbunden sind.
Das sind beispielsweise Kosten für:
- Therapie,
- Pflegeunterstützung und
- Bildung
- die Beantragung von Leistungen,
- die Begleitung bei der Bedarfsermittlung,
- die Unterstützung bei der Personalsuche,
- die reibungslose Abwicklung der Lohnabrechnung und
- die Moderation der laufenden Hilfe sowie
- die Erstellung der Jahresabrechnung in Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und vieles mehr.
Wir sind hier, um Dir umfassend zu helfen und sicherzustellen, dass Deine Anliegen bestmöglich betreut werden.
Du hast noch Fragen oder wünschst Dir Unterstützung bei der Beantragung des Persönlichen Budgets?
Unser erfahrenes Team steht Dir gerne beratend zur Seite und hilft Dir auch aktiv dabei, dass dieses bewilligt wird. Melde Dich einfach unverbindlich bei uns und lass uns gemeinsam die passende Lösung für Dich und Deine Familie finden.
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist ein Persönliches Budget?
- Wofür kann das Persönliche Budget genutzt werden?
- Persönliches Budget für Kinder und Jugendliche
- Voraussetzungen: Wer ist berechtigt, das Persönliche Budget zu beantragen?
- Persönliches Budget: Der Antragsprozess im Detail
- Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung: Mehr Selbstbestimmung und Flexibilität
- Persönliches Budget – Eingliederungshilfe: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe
- Entlastung und Selbstbestimmung: Persönliches Budget für Familienangehörige und Eltern